Je nach Rei­se­ziel kommen ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten in Frage, den Weg dorthin zu bestrei­ten: mit dem Auto, den öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Flugzeug oder dem Schiff. Theoretisch können Hunde mit all diesen Transportmitteln reisen, allerdings sind dabei ein paar Dinge zu beachten.

Autofahren mit Hund – den Vierbeiner richtig sichern

Die meisten Hunde dürften das Autofahren gewohnt sein, was ein großer Vorteil beim Verreisen ist. Wichtig: Der Hund muss sicher und vor allem dem Gesetz ent­spre­chend unter­ge­bracht werden. Das bedeu­tet, er muss ent­we­der im Kof­fer­raum oder auf dem Rücksitz fahren, wobei im Kof­fer­raum ein Trenn­git­ter zum Fahr­gast­raum ange­bracht werden muss (ein Gepäck­netz genügt nicht!), beim Fahren auf dem Sitz muss der Hund ange­schnallt werden. Hier sollten Sie nicht am fal­schen Ende sparen: Nehmen Sie ein möglichst stabiles Gitter aus Metall, das Ihnen dennoch gute Sicht beim Fahren ermöglicht. Achten Sie beim Anschnallgurt für den Hund darauf, dass er stabil, bequem und am besten TÜV- oder ADAC-geprüft ist. Machen Sie den Gurt nicht an einem Halsband, sondern nur an einem gut gepolsterten Geschirr fest, sonst bricht sich der Hund bei einem Aufprall das Genick.


Ebenfalls eine Möglichkeit: eine Transportbox. Wichtig ist die Stabilität, billige Plastikvarianten taugen leider selten etwas. Ausführungen aus Metall sind wesentlich stabiler, sicherer und langlebiger. Für manche Boxen liegen Crash­test­er­geb­nisse vom ADAC vor. Die Größe der Box hängt vom Hund und vom Auto ab. Sie kann auf dem Rücksitz oder im Kofferraum angebracht werden und sollte dem Hund genug Platz zum Sitzen, Liegen und Stehen bieten.

Achten Sie vor allem bei längeren Autofahrten darauf, dass der Hund keiner starken Zugluft ausgesetzt ist. Eine starke Kli­ma­an­lange oder ein dau­er­haft geöff­ne­tes Fenster können schnell für eine Bin­de­haut­ent­zün­dung sorgen.

Bei län­ge­ren Fahrten sollten auch Pausen ein­ge­plant werden, bei denen der Hund sich lösen und gege­be­nen­falls etwas trinken und fressen kann. Vor­sicht an Auto­bahn­rast­stät­ten: Der Hund sollte nur mit einer Leine gesi­chert aus dem Auto steigen.

Fliegen mit Hund

Flug­rei­sen mit dem Hund sind schwie­rig und unter Hun­de­hal­tern umstrit­ten. Die Tiere werden – sofern sie nicht als Hand­ge­päck zählen – im Fracht­raum trans­por­tiert, zusam­men mit sämt­li­chem anderem Gepäck und bei großem Lärm. Es traten bereits öfter Fälle auf, in denen die Heizung in diesem Bereich ausfiel und die Tiere erfro­ren. Nichtsdestotrotz hat sich hier in den letzten Jahren viel getan, sodass das Flug­ha­fen­per­so­nal inzwi­schen die sichere Unter­brin­gung der Tiere genauer kon­trol­liert und Trans­porte auch ablehnt, wenn der Hund zum Bei­spiel in einer zu kleinen Box sitzt.

Zum Hand­ge­päck zählen meist Tiere bis zu einem Gewicht von fünf Kilo­gramm, inklu­sive Trans­port­box. Details dazu sollten vorher bei der Flug­ge­sell­schaft erfragt werden, auch ob es eine Höchst­grenze für die Anzahl an Hand­gep­äck­tie­ren im Passagierraum gibt. Ist diese erreicht, entscheidet die Buchungszeit, welche Tiere in den Passagierraum dürfen und welche in den Frachtraum müssen.

Für die Reise in der Trans­port­box ist zu beach­ten: Der Hund muss die Box gewöhnt sein und sich darin wohl fühlen. Die Größe muss passen, sodass sich der Hund bequem hinlegen, hinsetzen und hinstellen kann. Vor dem Ver­la­den – was einige Zeit dauern kann – sollte sich der Hund auf jeden Fall noch einmal lösen können. Die Box muss meist der Hundehalter selbst mitbringen.

Der Preis für eine Flugreise mit Hund kann stark vari­ie­ren, hängt aber im Nor­mal­fall vom Gewicht des Hundes samt Trans­port­box ab. Da jede Flug­ge­sell­schaft andere Bedin­gun­gen auf­stellt, sollten Sie sich danach unbe­dingt recht­zei­tig bei deren Kundenservice erkundigen.

Hunde in Zug und Bahn

Bei Reisen mit der Bahn sollten Sie sich vorab unbedingt nach dem Ticket­preis erkun­digen und nachsehen, welches Ticket Sie für Ihren Hund benötigen. Kleine Hunde in einer Trans­port­box fahren in der Regel umsonst, größere Hunde kosten bei natio­na­len Reisen den halben Per­so­nen­preis, wobei spe­zi­elle Län­der­ti­ckets aus­ge­nom­men sein können. Auf inter­na­tio­na­len Reisen wird für den Hund übli­cherweise der Preis eines Kin­der­ti­cke­ts zweiter Klasse fällig.

Die Mit­nahme des Hundes in einen Schlaf­wa­gen ist meist nur bei Buchung des gesam­ten Abteils möglich. Leine und Maul­korb sollten immer mit­ge­führt werden, größere Hunde müssen beides während der gesam­ten Fahrt tragen. Näheres ist beim ent­spre­chen­den Bahn­un­ter­neh­men zu erfra­gen.

Bei Zugreisen sollten Sie bedenken, dass nicht einfach nach Wunsch Pausen ein­ge­legt werden und sich Hunde in der Bahn nicht lösen können. Die Fahrt sollte also so geplant werden, dass eine Strecke nicht länger als etwa fünf Stunden dauert. Wasser und Futter sollten Sie bei län­ge­ren Fahrten eben­falls mit­nehmen.

Schiffsfahrten – nicht unbedingt hundetauglich

Fähren- und Schiffs­rei­sen sind eher weniger für Hunde geeig­net. Bei einem Urlaub auf dem Meer kann ein Hund sich nicht lösen und wird im Nor­mal­fall auch nicht erlaubt sein. Aller­dings ist es durch­aus möglich, dass Sie eine Teil der Strecke zu Ihrem Urlaubs­ziel auf einer Fähre zurück­le­gen müssen, zum Bei­spiel bei einer Über­fahrt auf eine Insel. Die meisten dieser Fahrten sind kurz, sodass sie für den Hund kein Problem dar­stel­len sollten. Erkun­di­gen Sie sich recht­zei­tig, ob Ihr Hund mit auf die Fähre darf. Längere Schiffsfahrten sollte ein Hund nicht bestreiten müssen, immerhin gibt es an Bord keine Pinkelmöglichkeit für ihn.

Wenn Sie Ihren Hund auf einem Schiff mit­neh­men, achten Sie darauf, dass er stetig ange­leint ist. Eine Schiffs­re­ling ist leider kein aus­bruch­si­che­rer Hun­de­zaun, außer­dem könnten sich andere Pas­sa­giere beläs­tigt fühlen. Zumeist wird gene­rell Lei­nen­pflicht herr­schen, auch ein Maul­korb sollte zur Sicher­heit mit­ge­führt werden, falls dieser ver­langt werden sollte.