Haben Sie schon einmal in einem der dut­zen­den Ver­gleichs­por­tale für Ver­si­che­run­gen im Inter­net gestö­bert? Dann ist Ihnen bestimmt die große Auswahl an Ver­si­che­run­gen für Hunde aufgefallen, die in den letzten Jahren sogar noch gestie­gen ist. Da stellt sich die Frage: Welche Ver­si­che­run­gen braucht mein Hund wirk­lich?

Haftpflichtschutz für Hunde – auch Hundehalterhaftpflicht genannt

Die Haft­pflicht­ver­si­che­rung steht in diesem Artikel an erster Stelle, da sie die einzige Ver­si­che­rung für Hunde ist, die jeder Halter haben sollte. In einigen Gemein­den ist sie Pflicht und ein ent­spre­chen­der Nach­weis wird bei der Anmel­dung zur Hun­de­steuer ver­langt. Auch eine bestimmte Deckungs­summe für Sach- und Per­so­nen­scha­den wird in solchen Fällen gefor­dert. Der Grund ist schlicht, dass eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Rahmen ihrer Deckungs­summe garan­tiert, dass ein Hun­de­hal­ter, dessen Tier Schaden ver­ur­sacht, in jedem Fall dafür auf­kom­men kann.


Das klingt erst einmal nicht nach einer wirk­li­chen Leis­tung, immer­hin kann man die Rei­ni­gung für die Hose des Nach­barn, wenn der Hund an ihm hoch­ge­sprun­gen ist, mal eben aus der eigenen Tasche zahlen. Etwas teurer wird es aber schon, wenn er dabei die Brille des Nach­barn her­un­ter­wirft und Gestell und Glas zer­stört. Oder sich im dümms­ten Fall noch mit einer Pfote am Auto des Nach­barn abstützt und dabei ein schönes Muster seiner Krallen hin­ter­lässt. Die Rei­ni­gung der Hose mag 30 oder 50 Euro kosten, aber schon die Brille kostet 200 bis 300 Euro, der Schaden im Lack geht eben­falls in die Hun­derte. So hat ein eigent­lich freund­li­cher Hund, der nur eine ihm bekannte Person begrü­ßen wollte, einen Schaden von etwa 1.000 Euro ver­ur­sacht.

Es kann also ganz schnell eine unan­ge­nehme Scha­den­summe zustande kommen. Umso schnel­ler, wenn Per­so­nen betei­ligt sind und Scha­den­er­satz geltend machen. Aus diesem Grund sollte – egal ob von der Gemeinde ver­langt oder nicht – eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Hund (auch Hundehalterhaftpflicht genannt) abge­schlos­sen werden.

Die Kosten für eine solche Ver­si­che­rung halten sich im Rahmen. In den diver­sen Online-Vver­gleichs­por­ta­len werden Sie schnell fündig. Manche Versicherer bieten günstigere Konditionen in Verbindung mit der privaten Haftpflichtversicherung an, sodass es sich durchaus lohnt, sich beim Versicherer seines Vertrauens danach zu erkundigen. Ver­si­che­run­gen mit Deckungs­sum­men im Mil­lio­nen­be­reich kosten einen jähr­li­chen Beitrag von etwa 60 bis 90 Euro.

OP-Versicherungen für Hunde

Diese Mög­lich­keit, einen Hund zu ver­si­chern, ist schon etwas umstrit­te­ner und auch teurer. Die jähr­li­chen Kosten für einen großen Hund reichen von knapp 200 Euro bis etwa 400 Euro und schwan­ken stark in Abhän­gig­keit von Alter, Größe und Rasse.

Bei OP-Ver­si­che­run­gen ist beson­ders wichtig, die Ver­trags­leis­tun­gen genau zu prüfen. Manche Ver­si­che­rer bezah­len nur den ein­fa­chen GOT-Satz (Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärzte), jedoch setzt kaum ein Tier­arzt seine Preise so niedrig an. Die maxi­male Erstat­tung kann unbe­grenzt sein, oder 3.000 oder 4.000 Euro betragen. Diese Summe kommt bei einem Not­fall­ein­griff mit anschlie­ßen­der Post-OP-Ver­sor­gung schnell zusam­men. Achten Sie auf die Selbst­be­tei­li­gung und ob Kli­nik­auf­ent­halte nur eine bestimmte Zeit lang über­nom­men werden.

Ob sich nun eine solche Ver­si­che­rung rechnet, ist strit­tig. Denn: Der Beitrag steigt mit dem Alter des Hundes, je nach Ver­si­che­rung in unter­schied­li­chem Maße. Mit einer Erhö­hung von jähr­lich etwa fünf Prozent sollte man rechnen. Die Höhe des Selbst­be­hal­tes steigt bei den meisten Ver­si­che­run­gen ebenfalls mit dem Alter, auch wenn das Tier bereits von Wel­pe­n­al­ter unter Vertrag ist.

Etwa ab seinem zehnten Lebens­jahr muss außer­dem jähr­lich ein tier­ärzt­li­cher Bericht über den Gesund­heits­zu­stand des Hundes vor­ge­legt werden, auf dessen Grund­lage ent­schie­den wird, ob und zu welchen Kon­di­tio­nen eine OP-Ver­si­che­rung möglich ist. Alle Ein­griffe, die auf Krank­hei­ten oder Beschwer­den zurück­zu­füh­ren sind, die bereits vor Ver­si­che­rungs­be­ginn bekannt waren, werden nicht über­nom­men. Das­selbe gilt im Nor­mal­fall für Zahn­ersatz­be­hand­lun­gen, vor­beu­gende Ein­griffe und even­tu­ell benö­tigte Diät­fut­ter­mit­tel.

Krankenversicherungen für Hunde

Die Kran­ken­ver­si­che­rung für Hunde ist die teu­erste der drei hier auf­ge­lis­te­ten Versicherungen. Sie ent­spricht in etwa dem, was Hun­de­hal­ter von ihrer Kran­ken­kasse kennen: Ope­ra­tio­nen, Arzt­be­su­che und Co. werden über­nom­men. Im Ver­hält­nis zur Kran­ken­kasse ist eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung recht billig. Etwa 500 bis 600 Euro werden jähr­lich fällig. Dafür gibt es eine Ober­grenze, welche Kosten pro Jahr und pro Tier­arzt­be­such oder Ope­ra­tion über­nom­men werden. Und hier zeigen sich deut­li­che Unter­schiede: Manche Ver­si­che­run­gen über­neh­men für Besuche beim Tier­arzt bis zu 10.000 Euro im Jahr und 1.000 pro Behand­lung, andere setzen die Grenze bei 4.000 Euro jähr­lich.

Auch der Selbst­be­halt schwankt stark, abhän­gig von der Ver­si­che­rung und dem zu ver­si­chern­den Hund. Teil­weise wird ein Pro­zent­satz für den Selbst­be­halt pro Behand­lung ange­setzt, teil­weise ein Fix­be­trag, der beim Ein­rei­chen jeder Rech­nung anfällt und meist im zwei­stel­li­gen Bereich liegt.

All diese Kosten vari­ie­ren stark, je nach Alter, Rasse und Größe des Hundes. Ver­all­ge­mei­nert ist davon aus­zu­ge­hen, dass die Bei­träge und der Selbst­be­halt steigen, je älter und größer der Hund ist und je häu­fi­ger bei seiner Rasse sta­tis­tisch betrach­tet Krank­hei­ten auf­tre­ten. Auch kann der Beitrag – ähnlich einer Scha­dens­mel­dung bei der KfZ-Ver­si­che­rung – steigen, wenn eine Tier­arzt­rech­nung ein­ge­reicht wird.

Ein Gesund­heits­zeug­nis ist meist Pflicht und kann schnell den Aus­schluss bedeu­ten, denn nicht jeder Ver­si­che­rer nimmt Hunde mit bekann­ten Vor­er­kran­kun­gen.

Ein paar Fragen, die Sie an den Versicherer Ihrer Wahl vor Abschluss des Vertrags richten sollten:

  • Habe ich bei der Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung meiner Wahl auch die freie Tier­arzt­wahl?
  • Wird die Unter­brin­gung in einer Tier­kli­nik bezahlt und wenn ja, für wie viele Tage?
  • Werden auch Kosten über­nom­men, wenn ich im Ausland zu einem Tier­arzt gehe?
  • Was ist mit Vor­sor­ge­maß­nah­men wie Imp­fun­gen und Wurm­ku­ren, was mit Kas­tra­ti­ons- und Chip­kos­ten?
  • Sind Ope­ra­tio­nen unter Teil­nar­kose eben­falls abge­deckt?
  • Was ist mit Zahn­be­hand­lun­gen?
  • Werden Neben­kos­ten für Ver­bands­ma­te­rial und Medi­ka­mente getra­gen?

Krankenversicherungen mit Zusatzleistungen

Manche Hun­de­kran­ken­ver­si­che­run­gen bieten neben der Kos­ten­über­nah­me für Tier­arzt­be­su­che und Ope­ra­tio­nen attrak­tive Zusatz­leis­tun­gen oder eine Ver­si­che­rung nach Modulen. Zu den Zusatz­leis­tun­gen gehört bei­spiels­weise eine kos­ten­lose Rechts­be­ra­tung, die durch­aus nütz­lich sein kann, um die Schuld­frage eines Vor­falls (Rau­fe­rei unter Hunden, Ver­let­zung eines Ein­dring­lings auf dem eigenen Grund­stück oder ähn­li­ches) zu klären. Das Modul­sys­tem kann eben­falls Vor­teile bringen: So kann ein Ver­si­che­rungs­pa­ket ent­spre­chend der indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse ange­passt werden. Auf diese Weise lässt sich Geld sparen, indem Leis­tun­gen, die vor­aus­sicht­lich nicht benö­tigt werden, einfach nicht dazu ge­bucht werden.

Wer Geld in eine Hun­de­kran­ken­ver­si­che­rung inves­tiert, sollte auch mög­lichst viel zu einem mög­lichst guten Preis abde­cken. Denn dieser sinkt mit dem Strei­chen ein­zel­ner Module nicht unbe­dingt ver­hält­nis­mä­ßig, sodass ein ledig­lich etwas teu­re­res Paket unter Umstän­den weit mehr Leis­tun­gen enthält, als eine güns­ti­gere Vari­ante.

Sinn und Unsinn von Versicherungen für den Hund – ein Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich fest­stel­len, dass eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für den Hund nicht überall Pflicht, aber dennoch sinn­voll ist. Das Preis-Leis­tungs-Ver­hält­nis fällt hier zuguns­ten des Hun­de­hal­ters aus, sofern Sie die Anbieter ein biss­chen ver­glei­chen. Das Inter­net mit seinen unzäh­li­gen Ver­gleichs­por­ta­len, aber auch Ver­si­che­rungs­mak­ler stehen hierbei mit Rat und Tat zur Seite.

In Sachen OP-Ver­si­che­rung und Kran­ken­ver­si­che­rung ist die Frage nach Sinn und Unsinn schon etwas schwie­ri­ger. Die Bei­trags­höhe hängt stark vom Hund ab, sodass eine pau­schale Aussage zum Ver­hält­nis von Preis und Leis­tung kaum getrof­fen werden kann. Auch gibt es größere Unter­schiede zwi­schen den ange­bo­te­nen Ver­si­che­rungs­pa­ke­ten, selbst wenn diese vom selben Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men stammen. Das macht es ande­rer­seits ein­fa­cher, das pas­sende Paket für die indi­vi­du­el­len Bedürf­nisse von Hund und Halter zu finden. Allein die Tat­sa­che, dass oftmals ein und die­selbe Ver­si­che­rung vier ver­schie­dene Pakete anbie­tet, macht deut­lich, wie wichtig es hier ist, sich darüber im Klaren zu sein, was man möchte und braucht, und genau danach zu suchen, um kein Geld zu ver­schwen­den.

Deut­lich wird beim Ver­gleich von ver­schie­de­nen OP- und Kran­ken­ver­si­che­rung für Hunde, dass sich Hun­de­hal­ter für eine von beiden ent­schei­den sollten. Denn Kran­ken­ver­si­che­run­gen decken Ope­ra­tio­nen mit ab, teils sogar in grö­ße­rem Umfang (Nach­be­hand­lung, Ver­bands­ma­te­rial, Diät­fut­ter, Medi­ka­mente, Kli­nik­auf­ent­halte und vieles mehr).

Wichtig: Versichern nach Schaden ist nicht möglich

Wer glaubt, seinen Hund noch schnell ver­si­chern zu können, wenn bereits ein Haft­pflicht­scha­den vor­liegt oder eine Ope­ra­tion abseh­bar ist, der irrt. Die meisten Ver­si­che­rer sorgen für solche Fällen vor und haben eine War­te­zeit von einem bis drei Monaten. Das bedeu­tet: Der Ver­si­che­rungs­ver­trag wird auf den Tag der Unterzeichnung datiert. Eine Rech­nung wird jedoch nur über­nom­men, wenn sich der Vorfall nach der War­te­zeit zuge­tra­gen hat. Wer eine Ver­si­che­rung also am 1. März abschließt, kann vor dem 1. Mai oder 1. Juli – je nach Dauer der War­te­zeit – keine Leistungen in Anspruch nehmen. Manche Ver­si­che­rer machen bei Unfällen eine Aus­nahme, auch wenn es wohl Defi­ni­ti­ons­sa­che ist, was unter diesen Begriff fällt.