Hundehalter sind einzigartig unter den Tierhaltern, denn sie müssen als einzige Steuern für ihren Vierbeiner entrichten. Von diesem Geld wird aber nicht zwangsläufig auch etwas für Hundehalter getan, denn die Hundesteuer ist eine reine Luxussteuer. Damit steht jeder Gemeinde offen, wofür diese Einnahmen verwendet werden. Doch woher kommt es, dass diese Steuer nur auf Hunde erhoben wird?
Der Ursprung liegt im Jagdsport
Die Hundesteuer ist schon recht alt. Noch in etwas anderer Form als heute existierte sie bereits Mitte des 13. Jahrhunderts als sogenanntes „Hundekorn“. Im Mittelalter galt es als Sport der Adligen, mit Hunden Jagd auf Wildtiere zu machen. Die Bauern mussten für das Vergnügen der Adligen entweder selbst einen Hund stellen, oder für die Versorgung der vorhandenen Hunde aufkommen. Also leisteten jene, die keinen Hund stellen konnten, eine Abgabe. Das war meistens Getreide – also Korn. So entstand für diese Abgabe der Name „Hundekorn“. Wurde die Steuer in Form von Brot bezahlt, nannte man sie dementsprechend das „Hundebrot“.
Selbst ein „Hundezehnt“ existierte ab Ende des 12ten Jahrhunderts. Geistliche, die keinen Militärdienst leisteten, mussten anderweitig ihren Dienst tun. Dies geschah unter anderem durch das Stellen von Heerwagen, aber auch durch das Füttern der Hunde des Grundherren. Aus der Abgabe von Lebensmitteln für die Hundefütterung wurde schließlich der Hundezehnt in Form von Geldabgaben.
Zu damaliger Zeit bezahlten also arme Bürger über die Hundesteuer die Tiere ihrer Grundherren. Doch heutzutage ist es anders herum: Der Hundehalter selbst muss zahlen und das an die Gemeinde. Dieser Wandel kommt aus England, wo 1755 die erste „dog bill“ – zu deutsch Hundesteuer – eingeführt wurde. Man glaubte, die steigende Anzahl von Hunden eindämmen zu können, wenn man Hundehalter für jedes einzelne Tier zur Kasse bittet. 1796 wurde in England aus dieser ersten Andeutung einer Luxussteuer dann eine rechtmäßige Vergnügungssteuer. Es dauerte nicht lange, bis die ersten deutschen Landesregierungen Gefallen an dieser Idee fanden: In Württemberg wurde die Hundesteuer 1809 eingeführt, in Preußen 1810. In Preußen ging es jedoch gerechter unter den Tierhaltern zu: auch Katzen und Pferde wurden besteuert.
Wer bestimmt die Höhe der Hundesteuer?
Die heutige Hundesteuer fällt unter den Artikel 105, Absatz 2a des Grundgesetzes. Damit ist sie eine örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer. Das erlaubt den Gemeinden, den Steuersatz sowie eventuelle Nachlässe und Befreiungen selbst festzulegen. Manche Gemeinden verlangen für jeden Hund mehr pro Person auch mehr Geld, manche machen Unterschiede zwischen Listenhunden und Nicht-Listenhunden. Wieder andere bieten Befreiungen oder Nachlass bei absolvierten Prüfungen, für Assistenzhunde (Blindenhunde u.ä.) oder bei bestandenen Wesenstests an. Schon oft wurde versucht, gegen die Hundesteuer zu klagen, bislang aber ohne Erfolg.
Den Kommunen steht außerdem frei, gar keine Hundesteuer zu erheben. Das ist beispielsweise im hessischen Eschborn der Fall. Wirtschaftlich gesehen wäre dies allerdings nicht klug. Immerhin leben in Deutschland über 5 Millionen Hunde, die besteuert werden können. Das ergibt jedes Jahr etwa 250 Millionen Euro Steuereinnahmen auf ganz Deutschland gerechnet.
Wieso werden eigentlich von Kommune zu Kommune unterschiedliche Beträge für die Hundesteuer erhoben? Was gibt es da für eine Begründung?
Hallo Laura,
die Höhe der Hundesteuer kann von jeder Gemeinde selbst festgelegt werden. Das hängt mit den Zuständigkeitsbereichen und Verordnungen zusammen. Und die Hundesteuer fällt nunmal nicht in den Zuständigkeitsbereich von Bund, Land oder Kreis, sondern den der Gemeinde (ebenso wie beispielsweise Abwassergebühren). Sie ist also eine Gemeindesteuer.
Wieso nun bei den einen die Steuer höher ist als bei den anderen, muss noch nicht einmal begründet werden. Eine Luxussteuer ist an keine bestimmte Verwendung geknüpft. Ebenso sieht es bei Vergünstigungen und Befreiungen durch verschiedene Prüfungen oder Tätigkeiten aus (IPO-Prüfung, Assistenzhund usw.).
Es soll aber schon Fälle gegeben haben, in denen gegen eine zu horende Hundesteuer (ich meine um die 500 Euro) geklagt wurde. Auch laufen immer wieder Petitionen und diverse Klagen gegen die Hundesteuer im Allgemeinen. Bisher blieben all diese Bemühungen aber leider umsonst.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Liebe Grüße
Vitaler Hund