Neben Deutschland haben leider noch zahlreiche berndere Länder Rassehundlisten, die mit verschiedenen Bedingungen bis hin zu einem Ein- und Durchreiseverbot verknüpft sind. Wenn Sie also mit Ihrem (möglichen) Listenhund einen Aufenthalt im Ausland planen, sollte Sie sich vorher nach den geltenden Bestimmungen erkundigen. Informationen hierzu bekommen Sie bei der jeweiligen Botschaft des Landes oder dem auswärtigen Amt. Informieren Sie sich auch gleich, ob sich die Definition von Listenhund rein nach der Optik richtet. Manche Länder machen nur anhand eines Katalogs äußerlicher Merkmale fest, wann ein Hund ein Listenhund ist.

Dänemark

Dänemark hat mit die strengsten Bestimmungen in Sachen Listenhunden, wie sich in zahlreichen Pressemitteilungen über eingeschläferte Hunde gezeigt hat. Die derzeitige Liste verbotener Tiere umfasst 13 Hunderassen. Diese sind Pit Bull Terrier, Tosa Inu, American Staffordshire Terrier, Fila Brasileiro, Dogo Argentino (argentinische Dogge), American Bulldog, Boerboel, Kangal, Zentralasiatischer Owtscharka, Kaukasischer Owtscharka, Südrussischer Owtscharka, Tornjak sowie Šarplaninac. Die Einreise mit einem Vertreter der genannten Rassen ist ebenso verboten wie die Haltung als Staatsbürger. Ausnahmen gelten für Hunde, die vor dem 17. März 2010 angeschafft wurden (Pit Bull Terrier und Tosa Inu ausgenommen). Diese dürfen einreisen, allerdings besteht Maulkorb- und Leinenzwang.


Frankreich

Frankreich teilt nicht wie die deutschen Bundesländer in Rassen ein, die zum Großteil nicht FCI-anerkannt sind (zum Beispiel Pit Bull), sondern teilt in Hundetypen und Kategorien ein. Die Typen werden ihrer Optik nach genauer beschrieben und bei übereinstimmenden Merkmalen einem Typus zugeordnet, unabhängig von dem, was vielleicht im Impfpass steht. Kategorie 1 darf weder nach Frankreich einreisen noch darf mit diesen Hunden Frankreich durchquert werden. Diese Kategorie umfasst Hunde, die keinen FCI-gültigen Stammbaum nachweisen können. Eine tierärztliche Bescheinigung, die die Zugehörigkeit zu einem dieser Typen in Kategorie 1 widerlegt, kann zwar mitgenommen werden, allerdings kann ein französischer Amtsveterinär diese als ungültig erklären, was zur Beschlagnahmung des Hundes führen kann. Die Hundetypen, die in Kategorie 1 genannt werden, sind:

  • Pit Bull: wird beschrieben als „kleine Dogge in variablen Farben“, Brustkorbumfang betrage 60 bis 80cm, Gewicht 18 bis 40kg und Widerristhöhe 35 bis 50cm. Weitere optische Merkmale sind: kräftiger Körperbau, starke Bemuskelung, besonders an der Vorderhand und den Wangen, kräftiger Kiefer, kurzes Fell.
  • Boerboel: als „meist rehfarbige Dogge“ beschrieben, Brustkorbumfang läge bei unter 80cm, Gewicht bei unter 40kg und Widerristhöhe bei 50 bis 70cm. Weitere optische Merkmale: groß, muskulös, kräftiger Körperbau, breiter Kopf, kurze Schnauze, hängende Lefzen, breiter Hals mit Hautfalten, kurzes Fell.
  • Tosa: eine „kurzhaarige Dogge, rehfarben, brindel oder schwarz“. Brustkorbumfang unter 80cm, Gewicht unter 40kg, Widerristhöhe 60 bis 65cm. Weitere optische Merkmale: kräftiger Körperbau und Kiefer, breiter Schädel, mittellange Schnauze, ausgeprägter Augenabstand, breiter Hals mit Hautfalten, breite und hohe Brust, breiter Schwanzansatz.

Hunde des Typus Pit Bull, Tosa und Rottweiler gehören zur Kategorie zwei, sofern sie einen gültigen FCI-Stammbaum und einen vom französischen Landwirtschaftsministerium anerkannten Stammbaumeintrag haben (diese Papiere müssen mitgeführt werden). Darüber hinaus müssen die Hunde einen Transponder, einen EU-Heimtierausweis und eine gültige Tollwutimpfung besitzen. Ist dies der Fall, dürfen die Tiere nach Frankreich einreisen.

Großbritannien/England

In England gilt ein striktes Haltungsverbot für die Hundetypen Pit Bull Terrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino und Fila Brasileiro. In diesem Fall wird deswegen von Typen gesprochen, weil im Original geschrieben steht: „Whether your dog is a banned type depends on what it looks like, rather than its breed or name.“ Frei übersetzt heißt das, dass es weniger eine Rolle spielt, welcher Rasse der Hund offiziell angehört, als wonach er aussieht. Haben Sie also einen bescheinigten Vertreter einer anderen Rasse dabei, der einem der oben genannten Typen optisch ähnelt, bekommen Sie ebenso Schwierigkeiten, als hätten Sie einen Pit Bull laut Impfpass im Gepäck. Die Behörden sind befugt, den Hund in Gewahrsam zu nehmen, selbst wenn er in keinster Weise gefährliches Verhalten an den Tag legt. Die Tötung kann ebenfalls erfolgen.

Italien

Seit 2009 gibt es in Italien keine Liste gefährlicher Rassen mehr. Zuvor gab es eine 135 Rassen umfassende Auflistung, die sich nach der „Ordinanza Martino“ nicht bewährt hat. Diese neue Liste trat nun an die Stelle der Rasselisten. In ihr werden unabhängig von der Rasse alle auffällig gewordenen Hunde und Halter vermerkt.

Niederlande/Holland

Im Januar 2009 wurde die Regelung für aggressive Tiere (RAD) aus dem Jahr 1993 aufgehoben. Der Gesetzgeber stellte fest, dass sich auch nach dem Verbot für pitbullartige Rassen nichts an der Beißstatistik geändert hat und die meisten Vorfälle sich nach wie vor im familieren Umfeld ereignen. Aus diesem Grund gibt es in Holland keine Rasseliste mehr, jeder Hund mit Transponder/Chip, EU-Heimtierausweis und gültiger Tollwutimpfung darf einreisen.

Österreich

In Österreich gibt es derzeit kein das ganze Land betreffendes Listenhundgesetz. Jedes Bundesland und jede Gemeinde legt Bestimmungen für die Leinen- und Maulkorbpflicht sowie für die Einreise selbst fest. Die offizielle Seite des Landes rät daher dazu, sich vor einer Einreise bei dem betreffenden Gemeindeamt zu informieren.

Schweden

In Schweden gibt es keine Rasselisten, es gelten dieselben Bestimmungen wie bei Reisen mit allen Hunderassen innerhalb der EU.

Schweiz

Auch in der Schweiz kann jeder Kanton eigene Listenhundregelungen aufstellen. Es ist daher unerlässlich, sich vor Reiseantritt bei der entsprechenden Botschaft zu informieren.

Spanien

Grundsätzlich ist die Einfuhr aller Rassen erlaubt, allerdings können auch hier einzelne Bezirke verschiedene Vorschriften bestimmen. Erkundigen Sie sich daher vor Reiseantritt unbedingt beim auswärtigen Amt beziehungsweise der spanischen Botschaft über eventuelle Regelungen.