Bei Auslandsreisen mit Hund sollten Sie sich immer vorab informieren, welche Ein- und Ausreiseregelungen für das jeweilige Land gelten. Dabei sind immer auch lokale Vorschriften wie zum Beispiel die verschiedener Bundesländer zu Leinen- und Maulkorbpflicht, aber auch zu Kampfhundlisten zu beachten. Eine Auflistung aller lokalen Bestimmungen würde an dieser Stelle allerdings den Rahmen sprengen, da nicht nur jedes Bundesland eigene Verordnungen besitzt, sondern auch jede Gemeinde eigene Regeln zur Leinenpflicht aufstellen kann. Gemeinde- und Bundesländerbestimmungen können inzwischen aber bequem im Internet abgefragt werden. Sollte dies einmal nicht der Fall sein, klärt ein Anruf auf dem zuständigen Rathaus die Lage. Bei dieser Gelegenheit sollten Sie auch gleich die Bestimmungen des Bundeslandes erfragen.
Ein- und Ausreise bei EU-Ländern
Dank vereinheitlicher EU-Verordnung und EU-Heimtierausweis ist das Reisen mit Hund innerhalb von EU-Ländern inzwischen relativ einfach geworden. Voraussetzung für die Ein- und Ausreise sind eine Kennzeichnung des Hundes mittels Transponderchip (Tätowierungen genügen nicht mehr) sowie ein gültiger EU-Heimtierausweis. Sollten Sie keinen solchen Ausweis besitzen oder Ihr Hund nicht gechipt sein, müssen Sie dies rechtzeitig beim Tierarzt nachholen lassen.
Es kann vorkommen, dass der Transponderchip Ihres Hundes nicht der EU-Norm entspricht, sodass er an Flughäfen nicht ausgelesen werden kann. In diesem Fall müssen Sie selbst ein entsprechendes Lesegerät mitführen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie den Chip vor der Reise bei Ihrem Tierarzt überprüfen.
Eine gültige Tollwutimpfung ist auch bei Reisen innerhalb der EU Pflicht. Entscheidend ist das im Impfpass ausgewiesene Datum. Bei Hunden, die jünger als drei Monate sind, ist keine Tollwutimpfung möglich. Diese dürfen daher in der Regel nicht ins Ausland reisen, bis die Impfung nicht erfolgt und gegebenenfalls ein Antikörpertest gemacht worden ist. Es können Ausnahmeregelungen erwirkt werden, welche mit dem entsprechenden auswärtigen Amt abzustimmen sind.
England fordert zusätzlich zu Tollwutimpfung, EU-Heimtierausweis und Transponderchip noch eine Bandwurmbehandlung, die auch im Impfpass eingetragen werden muss. Diese sollte ein bis fünf Tage vor Abreise abgeschlossen sein. Nur wenn sie von Malta, Irland, Norwegen oder Finnland kommen, ist diese nicht notwendig. Außerdem muss die Tollwutimpfung nach dem Setzen des Transponderchips und mindestens 21 Tage vor der Einreise erfolgen.
Ein- und Ausreise bei Drittländern
Nicht-EU-Länder haben je nach Situation (besonders die Tollwut betreffend) unterschiedliche Bestimmungen. Ein EU-Heimtierausweis muss auch hier auf jeden Fall mitgeführt werden, um den Besitz des Hundes beweisen zu können. Auch ein Transponderchip zur Identifizierung ist in jedem Fall notwendig. Eine gültige Tollwutimpfung ist ebenfalls erforderlich, je nach Land fällt zusätzlich noch eine Antikörpermessung an. Außerdem werden häufig tierärztliche Gesundheitszeugnisse für die Ein- und Ausfuhr eines Hundes verlangt.
In jedem Fall sollten Sie die genauen Einreisebedingungen rechtzeitig – das heißt mehrere Wochen vor Abreise, falls eine Tollwutimpfung mit vier Wochen Abstand erfolgen muss – bei der deutschen Botschaft oder dem entsprechenden auswärtigen Amt erfragen.
Die diesem Artikel zugrunde liegende EU-Verordnung im Ganzen können Sie hier einsehen: Verordnung (EG) Nr 9982003 des europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003
Hallo,
ich möchte mit meinem Pitbull nach Italien reisen für ein paar Tage.
Darf er einreisen?
was muss ich beachten?
Ist er als Listenhund verboten?
mit lieben Grüßen
Julia
Hallo Julia,
Italien hat keine Liste mehr, sodass es kein Problem geben dürfte. Zur Sicherheit würde ich eine Nachfrage bei der deutschen Vertretung in Italien empfehlen: http://www.italien.diplo.de/Vertretung/italien/de/Startseite.html
Liebe Grüße und viel Spaß in Italien!