Jeder Hund sollte immer eine gültige Tollwutimpfung in seinem Impfpass stehen haben. Und das nicht nur, weil sie für die Ein- und Aus­reise inner­halb wie außer­halb der EU von den meisten Ländern gefor­dert wird.

Die Tollwut ist eine Seuche. Behör­den ist es daher gesetzlich erlaubt, bei Verdacht auf Tollwut ein Tier zu töten oder für drei Monate in Quarantäne zu sperren. So heißt es im §9 der Verordnung zum Schutz gegen die Tollwut (TollwV), Stand 2010:


(1) Für Hunde und Katzen ordnet die zustän­dige Behörde die sofor­tige Tötung an, wenn anzu­neh­men ist, dass sie mit seu­chen­kran­ken Tieren in Berüh­rung gekom­men sind. Sie kann die sofor­tige Tötung dieser Hunde und Katzen anord­nen, wenn anzu­neh­men ist, dass sie mit seu­chen­ver­däch­ti­gen Tieren in Berüh­rung gekom­men sind. […]

(3) Absatz 1 gilt nicht für Hunde und Katzen, die nach­weis­lich bei der Berüh­rung unter wirk­sa­mem Impf­schutz standen. Solche Hunde und Katzen sind sofort behörd­lich zu beob­ach­ten und unver­züg­lich erneut gegen Tollwut zu impfen. Die zustän­dige Behörde kann zulas­sen, dass von der Impfung abge­se­hen wird, wenn die Tiere bereits mehr­mals in kurzen Abstän­den gegen Tollwut geimpft worden sind.

(4) Die zustän­dige Behörde kann im Ein­zel­fall für nicht unter wirk­sa­mem Impf­schutz ste­hende Hunde und Katzen Aus­nah­men von Absatz 1 zulas­sen, sofern die Tiere sofort für min­des­tens drei Monate sicher ein­ge­sperrt werden und Belange der Seu­chen­be­kämp­fung nicht ent­ge­gen­ste­hen. Die zustän­dige Behörde kann in der Ent­schei­dung nach Satz 1 oder nach­träg­lich die Dauer der dort genann­ten Maß­nahme ver­kür­zen, soweit Belange der Tier­seu­chen­be­kämp­fung nicht ent­ge­gen­ste­hen.

Allein aus diesem Grund ist eine gültige Toll­wut­imp­fung kaum ver­zicht­bar. Darüber hinaus wird sie auch auf Aus­stel­lun­gen, grö­ße­ren Hun­de­ver­an­stal­tun­gen sowie von den meisten Hun­de­schu­len gefor­dert.

Gibt es in Deutschland noch Fälle von Tollwut?

In der ersten Hälfte des 20ten Jahr­hun­derts war die Tollwut in Deutschland eine typische Hundekrankheit, besonders bei Straßenhunden. Nur durch strenge vete­ri­när­me­di­zi­ni­sche Maß­nah­men konnte die Seuche zu dieser Zeit ein­ge­dämmt werden. Nach dem zweiten Weltkrieg waren es Rot­füchse, die den Erreger – einen Stamm aus Ost­preu­ßen – über­tru­gen. Die Fuchstollwut befiel auch Haustiere wie Hunde und Katzen. Um dem Herr zu werden, legte man 25 Jahre lang Fuchs­kö­der aus­.

Im April 2008 erhielt Deutsch­land durch die Welt­or­ga­ni­sa­tion für Tier­ge­sund­heit (OIE) den Status tollwutfrei. Der letzte Fall war am 3. Februar 2006 dia­gnos­ti­ziert worden. Fälle von Fledermaustollwut tauchen allerdings immer wieder in den Medien auf. Eine Tollwutimpfung ist also keinesfalls überflüssig, nur weil Deutschland theoretisch als tollwutfrei gilt. Diesen Status haben bei weitem nicht alle Länder. Und wie das Beispiel der Fuchstollwut zeigt, kennen Infektionen und infizierte Wildtiere keine Ländergrenzen.

Was ist Tollwut?

Die Tollwut wird auch Wut­krank­heit, Lyssa, Rabies oder Rage genannt . Sie wird von Viren über­tra­gen und ist eine soge­nannte Zoonose. Das heißt, sie kann neben Hunden auch andere Tiere sowie Men­schen befal­len und von einem zum anderen wei­ter­ge­ge­ben werden. Die Viren befin­den sich haupt­säch­lich im Spei­chel, weshalb die Erkran­kung vor allem über das Belecken von Wunden oder Schleim­häu­ten über­tra­gen wird. Seltener ist auch eine Über­tra­gung über die Aus­schei­dun­gen eines infi­zier­ten Tieres möglich. Die Viren wandern nach dem Ein­drin­gen in den Körper direkt in das zen­trale Ner­ven­sys­tem und ver­tei­len sich von dort aus im ganzen Körper.

Die Erkrankung verläuft in drei Phasen: Pro­dromal-Phase, Exzi­ta­ti­ons­phase und Para­ly­se­sta­dium. Diese Phasen können mehrere Tage dauern, sich über­schnei­den oder ausbleiben. In der ersten Phase wird der Hund vor allem unruhig oder son­der­bar zutrau­lich. Durch Schluck­be­schwer­den ver­mehrt sich der Spei­chel­fluss. In der Exzi­ta­ti­ons­phase zeigt der Hund die Aggres­sion, der die Krank­heit ihren Namen ver­dankt. Er wird zuneh­mend unbe­re­chen­bar. Im End- oder Para­ly­se­sta­dium treten Läh­mungs­er­schei­nun­gen auf, welche unwei­ger­lich zum Tod führen.

Wie wirkt die Tollwutimpfung?

Der Toll­wut­impf­stoff (abge­kürzt T) ist ein Lebendimpfstoff. Er enthält einen inak­ti­vier­ten Erreger. Durch die Impfung findet eine aktive Immu­ni­sie­rung statt. Das Immunsystem des Hundes reagiert auf den abgeschwächten Tollwuterreger und bildet Antikörper. Diese Reak­tion dauert etwa drei Wochen, erst dann ist die Immu­ni­tät gegeben.

Bei der Tollwutimpfung handelt es sich um eine Kernimpfung. Das heißt, jeder Hund sollte sie erhalten. Der Impf­stoff ist je nach Hersteller einzeln oder in Kom­bi­na­tion mit Lep­to­spi­rose erhält­lich. Die Wir­kungs­dauer ist unter­schied­lich. Der Her­stel­ler Nobivac zum Bei­spiel gibt eine Gül­tig­keit der Tollwutimpfung von min­des­tens drei Jahren an, welche er auch in eigenen Studien belegt. Für eine aus­rei­chende Immu­ni­sie­rung genügt laut Bei­pack­zet­tel eine ein­ma­lige Impfung ab einem Alter von zwölf Wochen. Anschlie­ßend muss alle drei Jahre aufgefrischt werden. Die Impf­kom­mis­sion im Bun­des­ver­band prak­ti­zie­ren­der Tier­ärzte hin­ge­gen emp­fiehlt eine Impfung im Alter von zwölf Wochen, eine erneute Impfung im Alter von 16 Wochen und eine dritte ein Jahr später. Erst dann sei eine Impfung alle drei Jahre ausreichend.